Faymann rettet Raucher vor böser Gaby Burgstaller!

31. August 2012 | Von | Kategorie: Chronik

Wien – Dem Vorstoß der Landeshauptmännin von Salzburg, Gaby Burgstaller, das Rauchen der Einfachheit halber in Lokalen überhaupt zu verbieten, wurde von Bundeskanzler Werner Faymann vorerst eine Absage erteilt. Faymann legt zur Rettung des kuscheligen blauen Dunstes in Restaurants, Kaffeehäusern und Bars ein detailliertes 7-Punkte-Programm vor, das in seiner Eleganz und Stringenz mit Sicherheit internationale Nachahmer finden wird.

Rauchen ist ab sofort in Lokalen verboten, es sei denn folgende Kriterien liegen vor:

1. Die Mitarbeiter/innen des Lokals sind mehrheitlich rothaarig (gefärbte Haare werden berücksichtigt) und wiegen im Schnitt über 62,3 kg bei einem Frauenanteil von nicht unter 47,9 Prozent.

2. Das Lokal hat eine durchschnittliche Raumhöhe von mindestens 5,77 Metern bei nicht weniger als 102,4 Quadratmetern Nutzfläche exklusive Bar- und Thekenverbauungen, jedoch inklusive fest montierte Sitzgelegenheiten und Tische (auch Stehtische). Ein Unterschreiten der geforderten Lokalfläche wird pro 10 Quadratmeter durch eine Raumhöhenzustrecke von 17 Zentimetern kompensiert.

3. Das Lokal ist mit einer Belüftung ausgestattet, die eine durchschnittliche Umluftkapazität von sieben Fünftel der Gesamtraumluft (ausgenommen) Toilettenräume per Zeiteinheit von 57 Minuten aufweist.

4. Die Raumtextilien sind nicht fest mit dem Lokal verbunden und werden im Quotienten von zwei Drittel der eingesetzten Fläche bei Teppichen, bzw. drei Viertel bei Vorhängen und anderen Raumtextilien fachgerecht pro eineinhalb Monate gereinigt.

5. Das Lokal verfügt über 1,3 Aschenbecher pro Gast gemäß maximaler Auslastung laut Betriebsgenehmigung, mindestens jedoch über einen.

6. Die Quadratwurzel aus Fensterfläche mal Raumhöhe, geteilt durch Lokalfläche steht zur maximal zugelassenen Anzahl an Gästen im Verhältnis von mindestens 13 zu 2.

7. Der Gastronom ist selbst starker Raucher, das bedeutet einen Konsum von mindestens 40 Zigaretten täglich, davon die Hälfte im Lokal. Bei Betriebsgesellschaften gilt gleiches für die Geschäftsführung, wobei mindestens die Hälfte des Zigarettenkonsums im eigenen oder fremden Lokalen zu erfolgen hat.

Vier von sieben Kriterien haben gemeinsam vorzuliegen, bei Erfüllung von Punkt sieben reichen jedoch drei weitere (Schmankerl für Rechner, Anm. d. Red.).

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Originally posted 2009-01-08 18:30:12.

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