Nach Brustverkleinerung: Rechtsanwalt will Scheidung wegen “Wegfall der Geschäftsgrundlage”

18. Oktober 2012 | Von | Kategorie: Chronik

Wien – Nach vier Jahren Ehe kündigte Harald Mohner gestern an, sich von seiner Frau Nicole trennen zu wollen. Zur Begründung lieferte Mohner, von Beruf Rechtsanwalt, ein 47-seitiges Rechtsexposé in dem er sich auf die Lehre vom “Wegfall der Geschäftsgrundlage” berief. Mohners Frau hatte sich nach jahrelangen Rückenbeschwerden einer Brustverkleinerungs-OP unterzogen. Ihre Körbchengröße hat sich in der Folge von 80D auf 80B reduziert. “Durch die Demontage der beiden Melones Grande ist für mich ein Nichtigkeitsgrund erfüllt”, sagte  Mohner vor Journalisten.

Der 35-jährige ärgerte sich, dass er mit seinem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Schönheitsklinik abgeblitzt sei. “Nicoles enorme Gazongas waren für mich stets ein geschäftstypischer Umstand unserer Beziehung”, sagte Mohner. Er gab an, dass die Hupen seiner Gattin, das zentrale Ehefortführungsmotiv für ihn gewesen seien. Daraus leite er nun die Berechtigung zur Auflösung der Ehe ab: “Hätte ich zuvor gewußt, dass sie plant, ihre Nuklearsprengköpfe zu entschärfen hätte ich einen beachtlichen Geschäftsirrtum geltend gemacht”, sagte Mohner.

“Ihre Unmengen von Holz vor der Hütte waren eine conditio sine qua non für mich”, so der Jurist.

Die vertragsgemäße Erfülllung seiner Ehepflichten werde ihm durch den Rückbau der beiden Satteltaschen jedenfalls nachträglich unmöglich gemacht. Da er aber, was diese speziellen Erfüllungspflichten betrifft, ein sehr gewissenhafter Mensch sei und keinesfalls in Verzug gesetzt werden wolle, bliebe ihm nichts anderes übrig, als seine Leistung schuldbefreiend anderswo zu liefern.  Daher sah sich Mohner gezwungen, sich die Kanzleipraktikantin Agnes in der Zwischenzeit als stellvertretendes commodum einzuverleiben.

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Originally posted 2011-01-20 21:49:08.

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